Zwar sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, irregulären Migranten dieselben Leistungen zu bieten wie ihren Staatsangehörigen, sie müssen jedoch Menschenrechtsnormen beachten. Diese umfassen den Zugang:
- zu einer notwendigen medizinischen Versorgung, einschließlich der Notversorgung, sowie zu einer medizinischen Grundversorgung – also etwa die Möglichkeit, einen Arzt aufzusuchen oder notwendige Medikamente zu erhalten;
- zu medizinischer Versorgung für Schwangere sowie zu medizinischer Versorgung und Bildung für Kinder auf derselben Basis wie für Staatsangehörige;
- zur Justiz – ein Mechanismus, der es einer Person erlaubt, Anzeige zu erstatten und beispielsweise nach einem Arbeitsunfall eine Abhilfe wie Schadensersatz zu erhalten.