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Dokumentenregister
Jeder Unionsbürger und jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in der EU hat das Recht auf Zugang zu Dokumenten im Besitz der Agentur. Die Bedingungen dafür sind festgelegt in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (im Folgenden “die Verordnung”) und unbeschadet der Maßnahmen, die in dem am 14. Dezember 2012 vom Verwaltungsrat der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte angenommenen Beschluss festgelegt wurden.
Um einen Antrag auf Zugang zu einem Dokument zu stellen, das sich im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Besitz der Agentur befindet, füllen Sie bitte das unten verfügbare Formular aus (online oder als PDF-Datei). Ihre Bewerbung muss in einer der Amtssprachen der EU abgefasst sein und kann der Agentur per Post, per Fax oder auf elektronischem Wege übermittelt werden. Der Antrag muss eindeutig und präzise formuliert sein und insbesondere ausreichende Angaben enthalten, die es der Agentur möglich machen, die angeforderten Dokumente zu ermitteln. Des Weiteren können Sie angeben, in welcher Sprache Sie das Dokument erhalten möchten sowie eine andere Sprache, falls Ihre erste Wahl nicht verfügbar ist. Bitte beachten Sie, dass Dokumente nur in vorhandenen Sprachen und Formaten bereitgestellt werden können. Die Agentur ist keinesfalls verpflichtet, ein neues Dokument zu erstellen, ein Dokument zu übersetzen oder Informationen zu sammeln, um Ihren Antrag zu beantworten.
Sobald Ihr Antrag bei der Agentur eingeht, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit einer eindeutigen Registrierungsnummer, die Ihrer Anfrage zugewiesen wird. Die Agentur wird Ihren Antrag innerhalb von maximal 15 Arbeitstagen bearbeiten, außer diese Frist wird unter den in der Verordnung festgelegten Bedingungen verlängert.
Die Agentur kann den Zugang zu einem Dokument unter anderem dann verweigern, wenn seine Offenlegung den Schutz des öffentlichen Interesses, die Privatsphäre und Integrität der betroffenen Person, geschäftliche Interessen, Gerichtsverfahren und Rechtsberatung schädigen würde oder wenn ihre Offenlegung die Entscheidungsfindung der Agentur ernstlich beeinträchtigen würde.
Wird Ihr Antrag abgelehnt oder Sie erhalten innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort, können Sie in einem Zeitraum von 15 Arbeitstagen unter Verwendung desselben Formulars bei der Agentur einen Zweitantrag stellen. Erwähnen Sie darin, dass es sich um einen Zweitantrag handelt und geben Sie die Registriernummer an, die Ihnen mit der Empfangsbestätigung Ihres Erstantrags zugesandt wurde.
Die Verarbeitung der in dem Antragsformular angegebenen personenbezogenen Daten unterliegt den Schutzrichtlinien gemäß Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Datenschutzseite. Sie können auch die entsprechende Datenschutzerklärung für Personen, die Zugang zu Dokumenten beantragen, einsehen.
Online-Formulare
PDF-Formular zum Ausdrucken und Versenden per Fax, Post oder E-Mail.
European Union Agency for Fundamental Rights Document Access Coordinator Schwarzenbergplatz 11 AT-1040 Vienna Austria
E-mail: documents@fra.europa.eu
Fax: +43 1 503 13 85