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EU-Rahmen für die UN-Behindertenrechtskonvention - Förderung

Eines der wichtigsten Ziele der EU ist es, sich für die Menschenrechte in der EU und in der ganzen Welt einzusetzen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (PDF, 126 KB) ist jetzt ein wesentlicher Bestandteil der Rechtsordnung der EU. Dies bedeutet, dass die Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Einklang mit den Anforderungen dieses Übereinkommens stehen müssen.

Wie fördern die Mitglieder des EU-Rahmens die UN-Behindertenrechtskonvention?

Das Europäische Parlament

  • fördert die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen von öffentlichen Debatten und Anhörungen, Konferenzen und Pressekonferenzen;
  • hat ein ausschussübergreifendes Netzwerk gebildet, dem unter dem Vorsitz des Ausschusses Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Mitglieder verschiedener Ausschüsse angehören und dessen Aufgabe es ist, Unterlagen und Aktivitäten zu überprüfen und zu sichten, für Fragen im Zusammenhang mit Behinderung zu sensibilisieren und nach Möglichkeit einen koordinierten Ansatz zu fördern.

Der Europäische Bürgerbeauftragte

  • unterstützt die Unterrichtung der europäischen Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und Pflichten;
  • arbeitet mit nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten im Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten zusammen, um bewährte Verwaltungsverfahren in der gesamten EU zu fördern.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

  • thematisiert die Rechte von Menschen mit Behinderungen als spezifisches Element ihrer Sensibilisierungsmaßnahmen, unter anderem in Berichten und sonstigen Unterlagen, die sie veröffentlicht, durch Einbindung von Interessensgruppen, durch Kommunikation und Veranstaltungen;
  • berücksichtigt die Dimension Behinderung durchgehend in allen Themenfeldern und bei allen Aktivitäten.

Das Europäische Behindertenforum

  • fördert die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Sensibilisierungskampagnen z. B. zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen;
  • überwacht, dass die EU bei ihren Rechtsvorschriften und politischen Strategien die UN-Behindertenrechtskonvention einhält;
  • stellt öffentlichen und privaten Stellen fachliche Beratung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bereit.