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Direktor

Michael O'Flaherty war Mitglied der beratenden Gremien des Auswärtigen Amtes des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zur Meinungsfreiheit und zur Prävention von Folter sowie des Beratenden Ausschusses für Menschenrechte des irischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Er ist Mitglied der Royal Society of the Arts und gehörte den Beiräten zahlreicher internationaler Menschenrechtsgruppen und Zeitschriften an.
Michael O'Flaherty studierte Rechtswissenschaften am University College Dublin, Theologie und Philosophie an der Päpstlichen Universität Gregoriana, Rom, Internationale Beziehungen an der Universität von Amsterdam und ist Rechtsanwalt der irischen Gerichte. 2019 erteilte ihm die National University of Ireland aufgrund seiner Publikationen die Habilitation für Rechtswissenschaften
Michael O’Flaherty war Hauptverfasser der Allgemeinen Bemerkung des Menschenrechtsausschusses zur Meinungs- und Redefreiheit (Allgemeine Bemerkung Nr. 34, angenommen in Genf im Juli 2011). Er war ferner Berichterstatter für die Entwicklung der Prinzipien zur Anwendung der Internationalen Menschenrechtsnormen in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität (die Yogyakarta-Prinzipien). Er initiierte und leitete die einleitenden und abschließenden Sachverständigenkonsultationen des Dublin-Prozesses zur Stärkung des Systems zur Überwachung der Vertragseinhaltung der Vereinten Nationen und war Berichterstatter für das Dubliner Abschlussdokument des Überwachungsorgans. Er war Mitglied der Experten-Taskforce für Menschenrechtsindikatoren bei den Vereinten Nationen.
Zu den jüngsten Veröffentlichungen von Michael O'Flaherty gehören Bände über Gesetz und Praxis der Feldoperationen im Bereich der Menschenrechte, die Professionalisierung der Feldarbeit im Bereich der Menschenrechte und über Menschenrechtsdiplomatie.
Zur National University of Ireland in Galway kam Professor O'Flaherty, nachdem er an der University of Nottingham tätig war, wo er Professor für Angewandte Menschenrechte und Kodirektor des Human Rights Law Centre war. Zuvor war er in verschiedenen leitenden Posten bei den Vereinten Nationen tätig. Er gründete die Menschenrechtsmissionen der Vereinten Nationen vor Ort in Bosnien und Herzegowina (1994) und Sierra Leone (1998) und leitete anschließend die Unterstützung des Sitzes der Vereinten Nationen für ihre Menschenrechtsprogramme in der gesamten Region Asien-Pazifik. Er war Sekretär des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung und Menschenrechtsberater der Vereinten Nationen für die Umsetzung des Friedensabkommens von Dayton. Von 2000 bis 2002 leitete er die Referenzgruppe für Menschenrechte und humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen.
Die Gründungsverordnung der FRA (Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates) besagt, dass die Agentur von einem Direktor geleitet wird, der vom Verwaltungsrat für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt wird. Diese Frist kann einmalig um höchstens drei Jahre verlängert werden.
Michael O’Flaherty ist Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Zuvor war er Professor für Menschenrechtsnormen und Direktor des irischen Menschenrechtszentrums an der National University of Ireland in Galway und Präsident der Menschenrechtskommission von Nordirland. Zwischen 2004 und 2012 war er Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen. In seiner frühen Laufbahn bei den Vereinten Nationen hatte er u. a. die Leitung von Menschenrechtsschutzprogrammen in Sierra Leone und Bosnien-Herzegowina inne.