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Dieser Bericht enthält die ersten Ergebnisse einer juristischen Studie, die die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) im Kontext ihres Projekts zu den Grundrechten von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und Menschen mit geistiger Behinderung durchgeführt hat. In Anbetracht der Tatsache, dass die politische Teilhabe eines der Grundrechte von EU-Bürgern ist, beschloss die FRA, ihre Erkenntnisse in diesem Bereich zu veröffentlichen. Er beginnt mit der Erläuterung der internationalen und europäischen Standards, die die volle Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung bzw. mit psychischen Gesundheitsproblemen am Wahlprozess begünstigen. In der vergleichenden rechtlichen Analyse werden dann die diversen Konzepte dargestellt, die die Mitgliedstaaten der EU verfolgen. In den meisten Staaten wird Menschen, die ihre Rechtsfähigkeit verloren haben, automatisch ihr Recht auf politische Teilhabe aberkannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jedoch eindeutig festgestellt, dass eine derartige automatische Aberkennung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, der alle Mitgliedstaaten der EU als Vertragspartei angehören. Andere Mitgliedstaaten der EU beurteilen individuell die tatsächliche Wahlfähigkeit der betreffenden Personen. Eine dritte Gruppe von EU-Mitgliedstaaten wiederum hat den Schritt zu einer vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wahlprozess vollzogen. Abschließend macht der Bericht Vorschläge, wie die EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen können, dass Standards zu der Rechten von Menschen mit Behinderungen in die Praxis umgesetzt werden.