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16
Januar
2020

Das Recht auf Information ― Leitfaden für Behörden bei der Abnahme von Fingerabdrücken für Eurodac

Dieses Merkblatt unterstützt Beamte und Behörden bei der verständlichen und anschaulichen Information von Asylbewerbern und Migranten über die Verarbeitung ihrer Fingerabdrücke in Eurodac.
Überblick

An den Außengrenzen aufgegriffene Asylbewerber und Migranten sind zur Abgabe Ihrer Fingerabdrücke verpflichtet. Bei der Abnahme ihrer Fingerabdrücke haben die Personen das Recht auf eine Erklärung, wer aus welchem Grund ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten für welchen Zeitraum gespeichert werden. Sie sollten wissen, wie sie Auskunft über ihre Daten erhalten und diese im Falle von Fehlern berichtigen oder löschen lassen können, und an wen sie sich zu diesen Zwecken wenden können.

In der Praxis ist es für Beamte schwierig, zum Zeitpunkt der Abnahme von Fingerabdrücken Informationen über alle Aspekte der Datenverarbeitung zu erteilen. Die Menschen wissen oft nicht, warum sie ihre Fingerabdrücke abgeben und was damit geschieht.