Der Grundrechtsschutz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* Personen und Intersexuelle (LGBTI-Personen) hat sich in vielen EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich verbessert, wie die aktualisierte vergleichende rechtliche Analyse zum Rechtsschutz von LGBTI-Personen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) offenbart. In einigen Ländern verlaufen die Fortschritte jedoch langsamer und insbesondere trans* Personen und Intersexuelle haben mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Dies sowie die zwischen den EU-Mitgliedstaaten herrschenden Unterschiede beim Rechtsschutz für LGBTI-Personen verleihen der Notwendigkeit Nachdruck, die in diesem Bereich bestehenden Lücken zu schließen. Der von der Europäischen Kommission am 7. Dezember vorgelegte Maßnahmenkatalog zur Förderung der Gleichbehandlung von LGBTI-Personen (List of actions to advance LGBTI equality) unterstreicht ebenfalls die Notwendigkeit für einen verbesserten Grundrechtsschutz.