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Die Einhaltung der geltenden Standards durch Betreuungseinrichtungen ist ein wichtiger Bestandteil des Überwachungsprozesses. Zu den Standards für Betreuungseinrichtungen gehören Regelungen zur Verwaltung (Datenerhebung, Selbstüberwachung), zum Personal (Anzahl der MitarbeiterInnen, Qualifikation des Personals), zu den Lebensbedingungen (Räumlichkeiten und Sicherheit), zur Anzahl der betreuten Kinder sowie zu den Praktiken und betrieblichen Richtlinien.
Quelle: FRA, 2014
(✔) Auf nationaler Ebene gibt es Regelungen zu bestimmten Aspekten der betrieblichen Rahmenbedingungen für Betreuungseinrichtungen. Auf regionaler Ebene existieren ausführliche Standards.
✔* Auf nationaler Ebene gibt es Regelungen mit allgemeinen Standards für die betrieblichen Rahmenbedingungen für Betreuungseinrichtungen. Detaillierte Qualitätsstandards werden von nationalen Aufsichtsbehörden in Form von Empfehlungen und Leitlinien ohne gesetzlichen Charakter erstellt.
In EU-Mitgliedstaaten mit föderaler Struktur oder mit autonomen Regionen, wie beispielswiese Belgien, Deutschland, Österreich und Spanien, werden Standards auf staatlicher, kommunaler oder regionaler Ebene erarbeitet. Einige dieser Staaten, wie z. B. Österreich, erkennen allerdings die Notwendigkeit eines einheitlichen Ansatzes an und erlassen auf nationaler Ebene allgemeine Bestimmungen und Leitlinien, während andere wie Spanien unverbindliche nationale Qualitätsstandards erstellt haben.
In einigen Mitgliedstaaten sind die vorhandenen Qualitätsstandards nur für bestimmte Arten von Einrichtungen und Institutionen anwendbar, etwa in der Tschechischen Republik und in Italien.
In Griechenland und der Slowakei, wo es keine Standards gibt, ergreifen die zuständigen Behörden derzeit Maßnahmen zur Entwicklung von Standards.