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Werden Menschen mit Behinderungen in die nationalen Parlamente gewählt?

Abgeordnete werden gewählt, um die Interessen der Bevölkerung, einschließlich von Menschen mit Behinderungen, zu vertreten. Daher sollte die Zusammensetzung des Parlaments weitgehend repräsentativ für die Bevölkerung sein. Dieser Indikator stellt also jenen Anteil der Abgeordneten nationaler Parlamente dar, die aktuell als Menschen mit Behinderungen identifiziert werden können. Dabei wurden keine personenbezogenen Daten abgefragt: Die Parlamente wurden nicht aufgefordert, Namen und weitere Details zu den ParlamentarierInnen mit Behinderungen zu nennen.

Die Untersuchung ergab allerdings, dass keine verlässlichen und vergleichbaren Daten zur Zahl der Abgeordneten mit einer Behinderung in den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Dies liegt teilweise an der Tatsache, dass Abgeordnete mit Behinderungen, wie alle anderen Personen, ein Recht auf Privatsphäre haben und daher nicht verpflichtet sind, ihre Behinderung bekannt zu machen. Zudem fallen Informationen zu Behinderungen in vielen Mitgliedstaaten unter die Gesundheitsdaten und sind daher vertraulich. Auf die Anfrage der FRA gaben die Parlamente in mehreren Mitgliedstaaten an, nicht einmal anonymisierte Angaben zur Verfügung stellen zu können.

So bietet die folgende Untersuchung einen Überblick über diejenigen Mitgliedstaaten, in denen die Daten der derzeitigen nationalen Parlamente auf Abgeordnete schließen lassen, die als Menschen mit Behinderungen zu bezeichnen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um eine umfassende Darstellung der Situation in den Mitgliedstaaten handelt. Beispielsweise betrachten einige Abgeordnete, die von anderen als Menschen mit Behinderung bezeichnet würden, sich selbst nicht als solche. In anderen Fällen können Abgeordnete von „versteckten“ Behinderungen betroffen sein, oder sie haben nicht um Vorkehrungen in Verbindung mit einer Behinderung angesucht, weshalb diese nicht in den offiziellen Daten aufscheint.

Gibt es im derzeitigen nationalen Parlament Abgeordnete mit einer Behinderung?

 
 

Quelle: FRA, 2014

  Einige Abgeordnete gelten als Menschen mit Behinderungen (offizielle Daten)
  Einige Abgeordnete gelten als Menschen mit Behinderungen (inoffizielle Daten)
  Keine Daten
  Es gibt keine Abgeordnete, die als Menschen mit Behinderungen gelten (offizielle Daten)

In sieben Mitgliedstaaten gibt es nach den offiziellen Daten eine/einen oder mehrere Abgeordnete, die sich öffentlich als Menschen mit Behinderung bezeichnen. Kroatien war der Mitgliedstaat mit den meisten Abgeordneten mit Behinderung (sieben), gefolgt von Polen und dem Vereinigten Königreich (jeweils drei Abgeordnete). Im griechischen Parlament gingen seit 1996 zwei Anfragen von Abgeordneten nach Vorkehrungen in Zusammenhang mit einer Behinderung ein, während nach Angaben des portugiesischen Parlaments ein Abgeordneter aufgrund einer Behinderung Antrag auf ermäßigten Einkommenssteuersatz gestellt hatte. Dagegen gibt es in zwei Mitgliedstaaten, Zypern und Luxemburg, nach offiziellen Angaben derzeit keine Abgeordneten, die sich als Menschen mit Behinderungen bezeichnen lassen.

In einer zweiten Gruppe von Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Irland, Italien, Malta, Spanien und Ungarn, lassen sich Daten, die auf Abgeordnete mit Behinderungen hinweisen, aus inoffiziellen Quellen wie den Websites der KandidatInnen oder aus den Medien erfassen. In mehreren dieser Fälle haben sich die Abgeordneten zu den Erfahrungen als gewählte AmtsträgerInnen mit Behinderung geäußert.

In 13 Mitgliedstaaten konnten keine Daten zu diesem Indikator ermittelt werden.