Im Jahr 2000 hat die Europäische Union (EU) mit der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse und der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zwei Rechtsvorschriften verabschiedet, die auf die wirksame Bekämpfung von Diskriminierung abzielen.
Gemeinsam bilden die beiden Richtlinien einen ausgereiften und weitreichenden Antidiskriminierungsrahmen. Dank ihres umfassenden Anwendungsbereichs und der Tatsache, dass sie Vorrang vor nationalen Regelungen genießen und diese unmittelbar beeinflussen, stellen die Richtlinien ein tragfähiges Legislativpaket dar, das die EU zweifellos rechtlich dazu verpflichtet, alle in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Menschen vor Diskriminierung zu schützen.
Ungeachtet dieser entscheidenden rechtlichen Maβnahme sowie der daraus resultierenden Fortschritte in den Rechtsordnungen zahlreicher EU-Mitgliedstaaten belegen von der FRA erhobene Daten, dass Diskriminierungserfahrungen nach wie vor für allzu viele Europäer zum Alltag gehören. Die FRA hat die Ursachen für die Kluft zwischen dem Gesetz auf dem Papier und der Situation vor Ort untersucht und verschiedene Faktoren ausgemacht, die einer wirksameren Anwendung der Rechtsvorschriften und sonstiger Mechanismen für einen besseren Schutz vor Diskriminierung entgegenstehen.