Die Agentur für Grundrechte hat in allen 27 EU-Mitgliedstaaten insgesamt 877 Asylbewerber 65 verschiedener Nationalitäten zu ihren Erfahrungen mit dem Asylverfahren in ihrem Wohnsitzland befragt.
Ein gerechtes Asylverfahren ist dann gegeben, wenn sich die Antragsteller1 ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind und die verschiedenen Phasen des Asylverfahrens verstehen.
Auf Grundlage der Befragung von nahezu 900 Asylbewerbern und Asylbewerberinnen soll der vorliegende Bericht darüber informieren, in welchem Umfang Asylbewerber und Asylbewerberinnen in der Europäischen Union Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen gemäß Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union haben.
Das Factsheet hebt folgende Ergebnisse hervor:
Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert das Recht auf Asyl. In der Asylverfahrensrichtlinie ist festgelegt, dass Asylbewerber über den Verlauf des Verfahrens und über ihre Rechte und Pflichten während des Verfahrens informiert werden müssen.
Untersuchungsergebnisse der FRA zeigen allerdings, dass die Mitgliedstaaten Asylbewerber zwar informieren, diese ihre Rechte und Pflichten jedoch nicht unbedingt auch verstehen.