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Press Release

COVID-19 zeigt, wie wichtig ein starker Schutz der Grundrechte ist

Wachsende Intoleranz und Angriffe auf die Grundrechte der Menschen höhlen weiterhin die beachtlichen Fortschritte aus, die im Laufe der Jahre erzielt wurden. Dies stellt die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem Grundrechtebericht 2020 fest. Während sich Europa langsam aus der COVID-19-Pandemie zu erheben beginnt, erkennen wir, dass sich bestehende Ungleichheiten und die Gefahren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt noch verschärft haben.

„Die COVID-19-Pandemie hatte und hat weiterhin tiefgreifende Auswirkungen auf die Grundrechte jeder und jedes Einzelnen in der EU. Schwer abbaubare Ungleichheiten, Belästigung und Vorurteile dürften sich sogar noch verschärfen“, erklärt FRA-Direktor Michael O’Flaherty. „Regierungen müssen dafür Sorge tragen, dass die Planungen für die „neue Normalität“ zu einer fairen und gerechten Gesellschaft führen, die die Würde jeder einzelnen Person achtet und dafür sorgt, dass niemand zurückgelassen wird.“

Der diesjährige Grundrechtebericht resümiert die Entwicklungen und Defizite beim Schutz der Menschenrechte in der EU im vergangenen Jahr. Fokus beleuchtet, wie die EU-Charta der Grundrechte an Sichtbarkeit gewonnen hat und auf EU-Ebene eine neue Grundrechtekultur entstehen lässt. Auf nationaler Ebene jedoch bleibt die Charta relativ unbekannt und wird nur sehr begrenzt genutzt, obwohl sie seit 10 Jahren rechtsverbindlich ist. Der Fokus wird  mit seinen Informationen hoffentlich Menschen und Regierungen dazu anregen, sich dieses großartige Instrument zu eigen zu machen, damit es seine ganze Kraft entfalten und somit wirklich dazu beitragen kann, das Leben der Menschen zu verändern.

Darüber hinaus befasst sich der Bericht auch mit weiteren zentralen Themen:

  • Die Achtung der Grundrechte an den Grenzen war weiterhin eine der größten Herausforderungen für die Menschenrechte in der EU. Migrantinnen und Migranten kamen auf See ums Leben oder erlebten Gewalt und Zurückweisungen an den Landgrenzen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten bedrohte Rettungsboote humanitärer Organisationen. In anderen Mitgliedstaaten erlebten Migranten weiterhin Überbelegung und Obdachlosigkeit. Auch die Zahl der Fälle, in denen Kinder in Gewahrsam genommen wurden, nahm zu – dies galt auch für unbegleitete Kinder, denen kein Betreuer hilfreich zur Seite stand.
    • Die Mitgliedstaaten müssen derartigen Grundrechtsverletzungen dringend Einhalt gebieten und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Kindern ergreifen, insbesondere von unbegleiteten Kindern.
  • Die Kinderarmutsquoten in der EU haben sich leicht verbessert. Allerdings ist nach wie vor jedes vierte Kind armutsgefährdet. Das bedeutet, dass es noch immer Kinder gibt, die hungrig zu Bett gehen und unter unzumutbaren Bedingungen leben, unter denen ihre Gesundheit und ihre Ausbildung leiden. Kinder mit ausländischen Eltern schneiden sogar noch schlechter ab - 4 von 10 Kindern sind armutsgefährdet. In Haushalten von Alleinerziehenden ist jedes dritte Kind betroffen.
    • Die EU sollte ihre Kindergarantie-Initiative mit klaren Zielvorgaben und einer ausreichenden Finanzierung annehmen, um Kinderarmut abzubauen.
  • Regierungen und Unternehmen überschlagen sich regelrecht, um die potenziellen Vorteile der künstlichen Intelligenz nutzen zu können. Indem die Europäische Kommission und der Europarat Leitlinien und Gesetze ausarbeiten, nehmen ethische und grundrechtliche Erwägungen langsam aber sicher Gestalt an.
    • Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass künftige Regelwerke sorgfältige und transparente Abschätzungen beinhalten, wie sich die Nutzung von künstlicher Intelligenz auf die Grundrechte auswirkt; unabhängige Aufsichtsorgane müssen hinzukommen.

In dem Bericht werden die wichtigsten Menschenrechtsentwicklungen in der EU im Jahr 2019 zusammengefasst und analysiert. Der Bericht enthält Vorschläge für Maßnahmen in folgenden Bereichen: EU-Charta der Grundrechte und ihre Anwendung durch die Mitgliedstaaten; Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung; Rassismus und damit einhergehende Intoleranz; Gleichbehandlung und Einbeziehung der Roma; Asyl, Grenzen und Migration; Informationsgesellschaft, Privatsphäre und Datenschutz; Rechte des Kindes; Zugang zur Justiz und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu  / Tel.: +43 1 580 30 653