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„In Strafverfahren werden nicht alle vor dem Gesetz gleich behandelt, wie es ihr Recht ist,“ erklärt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Die Mitgliedstaaten müssen besser werden, damit sich Beschuldigte über ihre Rechte im Klaren sind und die rechtliche Vertretung erhalten, die sie für einen gerechten und gleichberechtigten Zugang zur Justiz brauchen.“
Der FRA-Bericht „Rights in practice: access to a lawyer and procedural rights in criminal and European Arrest Warrant proceedings“ (Rechte in der Praxis: Zugang zu einem Rechtsbeistand und Verfahrensrechte in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls) befasst sich mit der Frage, wie bestimmte grundlegende Verfahrensrechte in Strafverfahren in der Praxis geltend gemacht werden.
Die wichtigen Erkenntnisse umfassen:
Der Bericht befasst sich darüber hinaus mit Europäischen Haftbefehlen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erlassen wurden. Hier haben Beschuldigte zusätzlich zu den oben beschriebenen Schwierigkeiten rechtliche Probleme, die sich daraus ergeben, dass zwei Länder am Verfahren beteiligt sind.
Die FRA hat mehr als 250 Beschuldigte und Angehörige der Rechtsberufe in Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, den Niederlanden, Österreich, Polen und Rumänien befragt. Zitate der Befragten finden sich im gesamten Bericht.
Die Europäische Kommission hat die FRA um diese Befragung gebeten. Sie ergänzt den ebenfalls heute von der Kommission vorgelegten Bericht zu der Frage, wie die EU-Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand umgesetzt haben. Außerdem ergänzt sie frühere Arbeiten der FRA zum Thema Recht auf Belehrung.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642