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Press Release

Rassismus, Diskriminierung, Intoleranz und Extremismus: Aus den Erfahrungen aus Griechenland und Ungarn lernen

Rassismus, Diskriminierung, Extremismus und Intoleranz stellen die Europäische Union gegenwärtig vor große Herausforderungen. In einem neuen Bericht untersucht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte die in zwei Mitgliedstaaten getroffenen Gegenmaßnahmen. Am Beispiel dieser beiden Länder wird aufgezeigt, dass zielgerichtetere und wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus und seiner Folgen in der gesamten EU eingeleitet werden müssen. Der Bericht schließt mit Vorschlägen für Schritte zur Verbesserung der Situation.

Bei der heute vorgestellten Veröffentlichung handelt es sich um einen thematischen Lagebericht, in dem u.a. ein zurzeit nur in Griechenland und Ungarn anzutreffendes Phänomen beleuchtet wird: die starke parlamentarische Präsenz politischer Parteien mit einer extremistischen Ideologie. Diese richtet sich in Griechenland insbesondere gegen Migranten in einer irregulären Situation und in Ungarn gegen Roma und Juden. Diese Parteien bilden selbst paramilitärische Organisationen, die rassistisch motivierte Gewalttaten verüben, oder unterhalten Verbindungen zu solchen Organisationen.

In der EU und in ihren Mitgliedstaaten sind bereits strenge Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus, Intoleranz und Extremismus in Kraft. Allerdings müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um ihre wirksame Umsetzung sicherzustellen. Zudem sind insbesondere auf lokaler Ebene zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Vertrauens in die Polizei und in sonstige Strafverfolgungsbehörden erforderlich.

Vorrangiges Ziel dieses Berichts ist es, diejenigen Hindernisse aufzuzeigen, die der Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz und der Wahrung der Grundrechte in der gesamten EU im Wege stehen. Die im Schlusskapitel des Berichts aufgeführten Vorschläge sind daher für alle Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung eigener Strategien zur Bekämpfung rassistisch motivierter Diskriminierung und Gewalt sowie des Aufkommens extremistischen Gedankenguts in der Politik relevant.

Unter Anderem wird den EU-Mitgliedstaaten empfohlen,

  • ihre Rechtsvorschriften zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Vereinigungen oder politische Parteien nicht zu dem Zweck gegründet werden, Hass und rassistisch motivierte Gewalt zu fördern.
  • die Verabschiedung nationaler Strategien zur Bekämpfung von durch Rassenhass motivierten und damit zusammenhängenden Straftaten in Erwägung zu ziehen und dabei schwerpunktmäßig Antworten unter anderem auf folgende Fragen zu suchen: wie können Hassverbrechen verhindert werden; wie fördert man die vermehrte Anzeige solcher Straftaten; wie verbessert man deren Registrierung; wie verfolgt man durch Hass motivierte Straftaten und wie sieht wirksame Opferhilfe aus.
  • nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie bei Angehörigen von Minderheitengruppen das Vertrauen in Strafverfolgungsbehörden gestärkt und wie gegen Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft sowie gegen rassistische Beschimpfungen von Seiten der Polizei und sonstiger Amtsträger vorgegangen werden kann. Eines der wichtigsten Hemmnisse, das Opfer und Zeugen davon abhält, durch Rassenhass motivierte und damit zusammenhängende Vorfälle zu melden, ist das Misstrauen dieses Personenkreises gegenüber der Polizei.
  • die Zweckmäßigkeit verschärfter Sanktionen bei der Verurteilung von Straftätern, die Hassverbrechen verübt haben zu prüfen, um stets die der Straftat zugrundeliegenden Vorurteile zu berücksichtigen.
  • die Entwicklung von Ausstiegsstrategien und -programmen für Personen in Betracht zu ziehen, die in extremistischen Gruppierungen und Organisationen mitwirken. Voraussetzung für die Wirksamkeit derartiger Konzepte ist eine enge Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden, Strafrechtssystem und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
  • sicherzustellen, dass die Betreuung von Opfern in enger Kooperation mit der Zivilgesellschaft und mit Vertretern von Minderheitengruppen erfolgt, und die enge Zusammenarbeit der Polizei mit Einrichtungen der Opferhilfe zu erleichtern.

Der Bericht kann hier heruntergeladen werden:

Frühere thematische Lageberichte der Agentur für Grundrechte sind unter folgenden Links abrufbar:

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:

media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 655

Hinweise für die Redaktion:

  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat den Auftrag, Entscheidungsträger auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene auf der Grundlage von Fakten zu beraten und so zu fundierteren und zielgerichteteren Debatten und politischen Strategien im Zusammenhang mit den Grundrechten beizutragen.
  • Die FRA sammelt objektive, verlässliche und vergleichbare Informationen und Daten aus allen oder aus einigen Mitgliedstaaten, je nach der Relevanz des jeweiligen Themas für die einzelnen Länder.
  • • Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundwerte zu achten und zu schützen: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.”