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27
Oktober
2014

Grundrechte an Flughäfen: Grenzübertrittskontrollen an fünf internationalen Flughäfen in der Europäischen Union - Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt sowohl Herausforderungen als auch vielversprechende Praktiken, die die Grundrechte bei der Ausführung der operativen Aufgaben wahren und dabei die Wirksamkeit der Grenzübertrittskontrollen nicht etwa beeinträchtigen, sondern vielmehr erhöhen.
Jedes Jahr landen rund 300 Millionen Drittstaatsangehörige auf Flughäfen der Europäischen Union (EU), auf denen Grenzschutzbeamte und –beamtinnen EU‑Einreisekontrollen durchführen. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert mehrere Rechte, die während dieser Kontrollen von besonderer Bedeutung sind, unter anderem die Rechte auf die Würde des Menschen, auf Nichtdiskriminierung, das Verbot von Menschenhandel, das Asylrecht, die Rechte des Kindes, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und den Schutz personenbezogener Daten. 
 
In dervorliegenden Zusammenfassung und dem zugehörigen ausführlichen Bericht wird untersucht, wie diese Grundrechtsverpflichtungen bei konkreten Aufgaben im Rahmen der Grenzkontrollen umgesetzt werden. Die Studie untersuchte fünf der verkehrsreichsten EU‑Flughäfen: Charles de Gaulle‑Roissy in Paris, Fiumicino in Rom, Frankfurt in Deutschland, Manchester Airport im Vereinigten Königreich und Schiphol in Amsterdam.