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Press Release

Nationale Menschenrechtsinstitutionen: Gewährleisten, dass Grundrechte eingehalten werden – während der COVID-19-Krise und darüber hinaus

Law scales being held by many hands
freshidea © adobestock.com, 2020
Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) sind von wesentlicher Bedeutung, um die Grundrechte in der gesamten EU zu schützen und zu fördern. Doch ihr volles Potenzial wird nach wie vor nicht richtig genutzt, wie ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zeigt. Der Bericht präsentiert Vorschläge, um Wirkkraft und Effizienz von NMRI zu steigern. Dazu gehören angemessene Ressourcen, umfassende Befugnisse und ein klares Mandat im Einklang mit den Pariser Grundsätzen der Vereinten Nationen.

Nationale Menschenrechtsinstitutionen sind Hüter der Menschenrechte. Aber allzu oft können sie ihr eigentliches Potenzial nicht ausschöpfen“, sagt FRA-Direktor Michael O’Flaherty. Die Regierungen und Parlamente der EU-Mitgliedstaaten sollten die NMRI von unnötigen Beschränkungen befreien und ihnen die Befugnisse und Ressourcen geben, die sie benötigen, damit sie ihre Arbeit ordentlich ausführen können. Da die Corona-Pandemie zahlreiche Rechte beeinträchtigt oder eingeschränkt hat, ist es besonders wichtig, dass wir über starke und unabhängige NMRI verfügen, die sich für die Grundrechte der Menschen während und nach der COVID-19-Krise einsetzen.

NMRI sind unabhängige Organisationen, die von Staaten eingerichtet wurden, um die Menschenrechte in ihren Ländern im Einklang mit den richtungsweisenden „Pariser Grundsätzen“ der Vereinten Nationen und dem Ziel 16 der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu fördern und zu schützen.

Gegenstand des neuen FRA-Berichts Starke und effektive NMRI: Herausforderungen, vielversprechende Praktiken und Chancen ist die Situation der NMRI in der EU sowie in Nordmazedonien, Serbien und dem Vereinigten Königreich. In dem Bericht werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie NMRI die Grundrechte weiter fördern und schützen könnten:

  • Ausreichende Befugnisse: NMRI verfügen häufig über weitgefasste Mandate. Sie decken viele Bereiche des EU-Rechts ab, in denen die Charta der Menschenrechte der EU, die Grundrechtecharta, gilt. Dazu gehören die Überwachung der Grundrechte, die Bearbeitung von Beschwerden, die Untersuchung von Rechtsverletzungen, die Beratung politischer Entscheidungsträger sowie die Zusammenarbeit mit anderen Rechtsgremien auf nationaler und internationaler Ebene. Um ihre Wirkung zu stärken, sollten die Mitgliedstaaten, und zwar sowohl die Regierungen als auch die Parlamente, NMRI formell konsultieren, ihre Empfehlungen weiterverfolgen und ihre spezifischen Anfragen beantworten.
  • Stärkung der Rolle auf EU-Ebene: Die EU bindet Grundrechte kontinuierlich in das EU-Recht und die finanzielle Förderung ein und könnte sich bei der Überwachung der Umsetzung der Grundrechtsverpflichtungen im Rahmen des EU-Rechts, einschließlich der rechtsverbindlichen EU-Grundrechtecharta, stärker auf NMRI stützen. Sie könnte sich auch regelmäßig mit ihnen über Grundrechtsfragen, wie die Rechtsstaatlichkeit oder die Anwendung der Charta, austauschen.
  • Einhaltung der Pariser Grundsätze der Vereinten Nationen: Derzeit erfüllen sechzehn NMRI in der EU vollumfänglich die Leitgrundsätze der Vereinten Nationen; als die FRA ihren ersten Überblick über NMRI im Jahr 2010 veröffentlichte, waren es noch neun. In sechs weiteren Ländern entsprechen die NMRI noch nicht diesen Leitgrundsätzen, während die übrigen fünf Länder gerade NMRI einrichten, die sich um eine Akkreditierung und Erfüllung der Grundsätze bemühen. Ein europäisches Netz (ENNHRI) unterstützt, stärkt und verbindet nun auch die NMRI. Alle Mitgliedstaaten sollten diese Unterstützung in Anspruch nehmen und dafür sorgen, dass ihre NMRI den Grundsätzen der Vereinten Nationen in vollem Umfang entsprechen.
  • Schutz und Unabhängigkeit: Fast die Hälfte der Leiterinnen und Leiter von NMRI genießt rechtlichen Schutz vor zivil- und strafrechtlicher Haftung. Dreizehn NMRI berichteten, dass ihre Mitarbeiter Bedrohungen und Belästigungen am Arbeitsplatz ausgesetzt waren. Die Mitgliedstaaten müssen NMRI, ihre Mitglieder und Mitarbeiter – auch gesetzlich – schützen und die vollständige Unabhängigkeit dieser Institutionen bei ihrer Arbeit gewährleisten.
  • Vielfalt: Die Einbeziehung breiter Kreise der Gesellschaft kann dazu beitragen, das Bewusstsein für die Rechte zu schärfen und die Wirksamkeit der NMRI zu erhöhen. Dazu gehört auch der Aufbau engerer Beziehungen zur Zivilgesellschaft sowie zu den Regionen und Städten.
  • Angemessene Ressourcen: Vielen NMRI mangelt es in Anbetracht ihrer vielfältigen Mandate nach wie vor an Personal. Die Mitgliedstaaten sollten daher die NMRI mit den erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen ausstatten, damit sie ihre Mandate effektiv erfüllen können.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 653