Die Entwicklung der letzten Jahre belegt, dass das Bewusstsein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender, LGBT) in der Europäischen Union zunimmt. Mit der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union stärkt der Vertrag von Lissabon den Rahmen für eine Gesetzgebung zur Nichtdiskriminierung. Die EU ist nun verpflichtet in all ihren Politikfeldern und Tätigkeiten Diskriminierung zu bekämpfen, auch Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.