Bei den jüngsten Tragödien im Mittelmeer sind wiederum viele MigrantInnen ertrunken. Die Häufigkeit dieser tragischen Ereignisse macht deutlich, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Union dringend zusammenarbeiten müssen, um das Leben der MigrantInnen zu schützen und ihre Rechte zu wahren.
Im Rahmen der Debatte der EU-Minister zur künftigen EU-Politik im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht präsentiert die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) den Jahresbericht 2013. Neben praktischen Vorschlägen, wie die Grundrechte der Menschen in der EU besser geschützt werden können, zeigt der FRA-Jahresbericht vor allem auf, welche grundrechtlichen Herausforderungen und Erfolge es im Jahr 2013 gab.
Die spanische Beobachtungsstelle gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt hat der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in Anerkennung ihres herausragenden Beitrags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ihren angesehenen jährlichen Preis verliehen.
Für einen angemessenen Schutz und die wirksame Durchsetzung der Rechte von Kindern ist eine ausreichende Anzahl qualifizierter und gut ausgebildeter Fachkräfte von maßgeblicher Bedeutung.
Der Begriff „Sicherheitsüberprüfung“ bezieht sich auf Verfahren, mit denen Kinderschutzbehörden gewährleisten, dass Personen, die regelmäßig mit Kindern arbeiten wollen, nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind, die das Wohlbefinden und die Sicherheit des Kindes gefährden könnte, etwa sexuelle Ausbeutung oder sexueller Missbrauch von Kindern.
In integrierten Kinderschutzsystemen sollte der Schwerpunkt auf der primären Prävention und der Entwicklung von Basisdiensten für Kinder und Familien liegen. Von entscheidender Bedeutung sind aber auch die Identifizierungs-, Melde- und Verweisverfahren, wenn es um schutzbedürftige Kinder geht. Die Beurteilungsverfahren und -methoden der für die Meldung von Fällen zuständigen Behörden sollten dem Grundsatz des Kindeswohls Rechnung tragen und auch die Ansichten der Kinder berücksichtigen.
In integrierten Kinderschutzsystemen sollte der Schwerpunkt auf der primären Prävention und der Entwicklung von Basisdiensten für Kinder und Familien liegen. Die Identifizierungs-, Melde- und Verweisungsverfahren im Fall schutzbedürftiger Kinder sind daher auch für Personen wichtig, die nicht mit Kindern arbeiten.
In allen Mitgliedstaaten gibt es gesetzliche Bestimmungen für Pflegefamilien, einschließlich Standards. Die Bestimmungen zur Anzahl der Kinder in einer Pflegefamilie sollen die Qualität der Betreuung der Kinder gewährleisten und die Überwachung der Pflegeeltern erleichtern.
Kinder in alternativer Betreuung sind eher gefährdet, Opfer von Missbrauch oder Vernachlässigung zu werden. Alle für die Betreuung und den Schutz der Kinder zuständigen Dienste und Einrichtungen sollten die Kinder über ihre Rechte aufklären, auch über ihr Recht, Beschwerden gegen das Personal in alternativer Betreuung vorzubringen. Anbieter alternativer Formen der Betreuung sollten daher zugängliche, vertrauliche und kinderfreundliche Meldeverfahren entwickeln.
Neben der Aufklärung von Kindern über ihre Rechte, etwa über das Recht, gegen das Personal alternativer Betreuungseinrichtungen Beschwerde einzureichen, sollten alle für die Betreuung und den Schutz von Kindern zuständigen Dienste und Einrichtungen Beschwerdemechanismen einrichten. Anbieter alternativer Formen der Betreuung sollten daher zugängliche, vertrauliche und kinderfreundliche Meldeverfahren entwickeln.
Die Verweisung und Beurteilung gemeldeter Fälle sollte anhand einer partizipativen, interdisziplinären Bewertung der kurz- und langfristigen Bedürfnisse des Kindes erfolgen. Dabei sollten auch die Ansichten des Kindes sowie die seiner BetreuerInnen und seiner Familie berücksichtigt werden.
Die nachfolgende Karte gibt Auskunft über die geltenden Bestimmungen zum Recht des Kindes, bei Unterbringungsentscheidungen gehört zu werden. Hierzu zählen Bestimmungen, die im Fall einer freiwilligen Unterbringung angewendet werden oder für die es bestimmte Verwaltungsverfahren gibt, sowie Bestimmungen im Fall einer Zwangsunterbringung (ohne Zustimmung der Eltern), bei der üblicherweise die zuständigen Justizbehörden die entsprechenden Entscheidungen treffen.
Ein wirksamer Mechanismus zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht sollte auch Datenerhebung und -auswertung, die Erstellung von Indikatoren, eine Überwachung und Bewertung sowie Unterstützung für unabhängige Menschenrechtsinstitutionen umfassen.
Nationale Menschenrechtsinstitutionen und/oder Ombudsstellen spielen eine maßgebliche Rolle bei der unabhängigen Überwachung der Einhaltung von Kinderrechten und der Gesetze und Richtlinien zum Kinderschutz durch den Staat sowie bei der Überwachung der Fortschritte bei deren Umsetzung.
Die Überwachung der Verpflichtungen von Kinderschutzdiensten und -einrichtungen ist in den meisten EU-Mitgliedstaaten gesetzlich geregelt. Die Erstellung von Standards ist eine Grundvoraussetzung für eine wirksame Überwachung dieser Dienste und Einrichtungen.