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Forschung und Projekte

Die FRA unternimmt rechtliche und sozialwissenschaftliche Forschung, um innerhalb der EU einerseits vielversprechende Praktiken zur Einhaltung, Förderung und Achtung der Grundrechte zu ermitteln und um andererseits Bereiche aufzuzeigen, in denen international anerkannte Standards noch nicht eingehalten werden.

 Diese Standards sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgehalten. Die Charta listet die Grundrechte auf, die für die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in der EU und ihren Mitgliedstaaten rechtsverbindlich sind. Darüber hinaus nimmt die Agentur auf internationale Abkommen und andere Instrumente des Europarates und der Vereinten Nationen Bezug.

Damit die Ergebnisse ihrer Untersuchungen vergleichbar sind, deckt die FRA in der Regel alle EU-Mitgliedstaaten ab. Vergleichbare Daten sind unerlässlich, um die gegenwärtige Situation umfassend darstellen zu können. 

Projekte (auf Englisch)

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