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Diese Standards sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgehalten. Die Charta listet die Grundrechte auf, die für die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in der EU und ihren Mitgliedstaaten rechtsverbindlich sind. Darüber hinaus nimmt die Agentur auf internationale Abkommen und andere Instrumente des Europarates und der Vereinten Nationen Bezug.
Damit die Ergebnisse ihrer Untersuchungen vergleichbar sind, deckt die FRA in der Regel alle EU-Mitgliedstaaten ab. Vergleichbare Daten sind unerlässlich, um die gegenwärtige Situation umfassend darstellen zu können.
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