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26
Juli
2013

Die Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen

Dieser Bericht enthält eine Analyse der gegenwärtigen
Rechtsstandards im Bereich der Rechts- und Handlungsfähigkeit vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Befragten,
deren Rechts- und Handlungsfähigkeit entzogen oder eingeschränkt wurde. Der Bericht der FRA offenbart eine Kluft
zwischen den Versprechen der BRK und dem wirklichen, täglichen Leben von Menschen mit Behinderungen in der
EU und hofft, auf diese Weise einen Beitrag dazu zu leisten, dass diese Kluft geschlossen werden kann.

Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein alteingeführter Menschenrechtsgrundsatz. Dennoch lässt es der Rechtsrahmen zahlreicher Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zu, dass die Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen unter bestimmten Umständen eingeschränkt oder entzogen werden kann. Dieser Rechtsrahmen befindet sich nun im Umbruch, da das Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK) für rasche und wesentliche Änderungen in all denjenigen Staaten sorgt, die das Übereinkommen ratifiziert haben – wozu 24 EU-Mitgliedstaaten und Kroatien sowie die EU selbst zählen.

Ausgehend von dem rechtebasierten Ansatz an das Thema Behinderung, bei dem der Mensch der Mittelpunkt aller ihn betreffenden Entscheidungen darstellt, wird die Frage der Rechts- und Handlungsfähigkeit in Bezug auf die Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen benötigen können, um Entscheidungen zu treffen, neu geregelt. Dieser Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) enthält eine Analyse der gegenwärtigen Rechtsstandards im Bereich der Rechts- und Handlungsfähigkeit vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Befragten, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit entzogen oder eingeschränkt wurde. Der Bericht der FRA offenbart eine Kluft zwischen den Versprechen der BRK und dem wirklichen, täglichen Leben von Menschen mit Behinderungen in der EU und hofft, auf diese Weise einen Beitrag dazu zu leisten, dass diese Kluft geschlossen werden kann.