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Während der Ausgangsbeschränkungen der ersten COVID-19-Welle meldeten Polizei, Frauenhäuser und Nichtregierungsorganisationen einen Anstieg der häuslichen Gewalt, insbesondere gegen Frauen. Die zweite Welle und die damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen dürften mit einem ähnlichen Muster einhergehen, wobei Frauen einem erhöhten Risiko häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.
Selbst nach den Beschränkungen bleiben Herausforderungen bestehen. Einkommens- und Arbeitsplatzverluste dürften zu weiteren Schikanen und Gewalt führen.
Wirtschaftliche Abhängigkeit kann dazu führen, dass sich einige Frauen nicht aus von Missbrauch geprägten Beziehungen befreien können.
Aus der EU-weiten Erhebung der FRA über Gewalt gegen Frauen geht hervor, dass fast jede dritte Frau mit finanziellen Schwierigkeiten Gewalt durch ihren Partner erlitten hat. Von den Frauen, die keine finanziellen Schwierigkeiten haben, trifft dies auf jede fünfte zu.
Viele EU-Länder ergriffen angesichts der Pandemie schnelle Maßnahmen. Sie richteten Beratungsdienste ein und brachten Opfer sicher in Hotelzimmern unter. Gleichzeitig organisierten sie Aufklärungskampagnen, um Hotline-Nummern bekannt zu machen.
Dies ist zwar positiv, hebt jedoch auch die Probleme hervor, die noch immer bestehen.
Das bahnbrechende Übereinkommen von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt des Europarates ist bereits seit sechs Jahren in Kraft. Die EU beabsichtigt, dem Übereinkommen beizutreten, und 21 EU-Mitgliedstaaten haben es unterzeichnet. Die anderen Mitgliedstaaten sollten diesem Beispiel folgen.
Das Übereinkommen enthält einen klaren Fahrplan für die nächsten Schritte, die die EU und die Mitgliedstaaten ergreifen müssen. Es ist ein Startschuss für weitere Maßnahmen zur Beendigung dieser weit verbreiteten Menschenrechtsverletzung.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission, Gewalt gegen Frauen in die Liste der EU-Straftatbestände aufzunehmen, verleiht diesen Bemühungen zusätzliches Gewicht.
Es ist höchste Zeit, dass die Regierungen handeln. Polizei, Justiz und Gesundheitswesen müssen zusammenarbeiten, um Gewalt vorzubeugen und die Opfer zu unterstützen.
Hierfür sind eine angemessene Ressourcenausstattung und entsprechende Schulungen erforderlich. Es bedarf dringender Maßnahmen, wenn wir die Maßnahmen zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen verstärken wollen.