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Aktuelle Nachricht

Die Abschiebungen gehen weiter: die Realität der Migrationspolitik in den Mitgliedstaaten

Verweigerte Lebensmittelversorgung, unangekündigte Abschiebungen und Inhaftierung humanitärer Helfer, die Flüchtlinge aus Seenot retten – dies sind einige der grundrechtlichen Bedenken, die die FRA in ihrem neuesten Quartalsbericht zu Migration aufzeigt. Der Bericht veranschaulicht die Folgen der verschärften Migrationspolitik und -gesetze der EU-Mitgliedstaaten sowie die schon lange bestehenden Probleme, die sich aus der Überbelegung und der schleppenden Bearbeitung von Asylanträgen ergeben.

Lesen Sie die wichtigsten Meldungen vom Juli 2019 >>

Der Bericht beleuchtet die Ereignisse von April bis Juni 2019. Er zeigt auf, was die von einigen EU-Mitgliedstaaten verfolgte harte Linie gegen Asylsuchende und Migrantinnen und Migranten in der Praxis bedeutet.

So weigern sich zum Beispiel die ungarischen Behörden, abgelehnte Asylsuchende in Transitzonen mit Lebensmitteln zu versorgen. In Frankreich schieben die Behörden irreguläre Migrantinnen und Migranten ohne vorherige Ankündigung ab, was einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt. In Kroatien gab es Medienmeldungen über Zurückweisungen, in denen Kinder von Bedrohungen durch die Polizei und Gewalt an der Grenze zu Bosnien und Herzegowina berichteten. In Griechenland haben Änderungen an der Wohngeldregelung dazu geführt, dass Flüchtlinge von Zwangsräumungen betroffen waren.

Die italienische Regierung versucht, mit aller Härte zu verhindern, dass Nichtregierungsorganisationen aus Seenot gerettete Migrantinnen und Migranten an Land gehen lassen. Diese Politik führte zur Beschlagnahme von Schiffen und Festnahmen der Besatzungsmitglieder, wenn sie mit Flüchtlingen an Bord in italienische Häfen einliefen. Die Kapitänin wurde später von italienischen Gerichten mit Verweis auf das UN-Seerecht freigesprochen.

Auch die Migration über das Meer nach Spanien gibt weiterhin Anlass zur Sorge. Nichtregierungsorganisationen schätzen, dass zwischen 2018 und April 2019 etwa 70 Boote mit 1 020 Migranten auf ihrem Weg nach Spanien untergegangen sind. Dabei kamen über 1 000 Menschen ums Leben oder gelten als vermisst.

Die Ingewahrsamnahme von Migrantinnen und Migranten stellt vielerorts ein Problem dar. So enthält eines der acht neuen Migrationsgesetze Deutschlands Bestimmungen über die Rückkehr, die zur Folge haben können, dass Flüchtlinge bis zu 18 Monate festgehalten werden. Die nationale Gleichbehandlungsstelle und Nichtregierungsorganisationen berichten, dass auch in Frankreich Migrantinnen und Migranten – einschließlich Kindern – in Gewahrsam genommen werden. In Polen werden viele Asylsuchende und andere Migrantinnen und Migranten aufgrund schlecht funktionierender Identifikations- und Vermittlungssysteme letztlich in Gewahrsam genommen.

Darüber hinaus kämpft Serbien mit Verfahrensfragen, die sich aus neuen Asylgesetzen ergeben. Dies führt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Asylanträgen und schlechten Aufnahmebedingungen.

Die Aufnahmebedingungen für Migrantinnen und Migranten stellen ein anhaltendes Problem dar. In Griechenland ist die Lage besonders akut, wie die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) unlängst hervorhob. So gibt es beispielsweise das Aufnahme- und das Identifizierungszentrum am Migrations-Hotspot Samos, dessen Belegung weiterhin seine Kapazität um das Fünffache überschreitet. Die PACE hat die griechischen Behörden aufgefordert, die Bedingungen in den Aufnahme- und das Identifizierungszentren dringend zu verbessern und insbesondere Frauen und Kinder, die einem größeren Risiko von Menschenhandel ausgesetzt sind, besser zu schützen.

Die Agentur erhebt Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten, die besonders umfangreiche Migrationsströme verzeichnen. Der vorliegende Bericht deckt 15 EU-Mitgliedstaaten sowie die zwei Kandidatenländer Nordmazedonien und Serbien ab. Die berücksichtigten EU-Mitgliedstaaten sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und Ungarn.

Die FRA erhebt seit September 2015 regelmäßig Daten zu Asyl und Migration.