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17
Dezember
2020

Handbuch zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich Asyl, Grenzen und Migration, Ausgabe 2020

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Recht der Europäischen Union
bieten einen zunehmend bedeutenden Rahmen für den Schutz der Rechte von Ausländern.
Das Unionsrecht zu Asyl, Grenzen und Einwanderung entwickelt sich in hoher Geschwindigkeit
weiter. Der Umfang der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,
insbesondere zu den Artikeln 3, 5, 8 und 13 EMRK, ist beträchtlich. Der Gerichtshof
der Europäischen Union wird immer häufiger aufgefordert, sich zur Auslegung der diesbezüglichen
Bestimmungen des EU-Rechts zu äußern. Die dritte Ausgabe dieses Handbuchs
wurde im Juli 2020 fertiggestellt. Es stellt das Unionsrecht sowie die Rechtsprechung der
beiden europäischen Gerichtshöfe auf verständliche Art und Weise vor.
Überblick

Es richtet sich an Juristen, Richter, Staatsanwälte, Einwanderungsbeamte und Nichtregierungsorganisationen sowohl aus der EU als auch aus den Mitgliedstaaten des Europarates.

Seit 2011 veröffentlichen die Agentur der Europäischen Union (EU) für Grundrechte, der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Handbücher zu verschiedenen Gebieten des europäischen Rechts. Das vorliegende Handbuch bietet einen Überblick über die europäischen Rechtsnormen in den Bereichen Asyl, Grenzen und Einwanderung, zusammen mit Erläuterungen der geltenden Maßnahmen sowohl des Europarats als auch der EU.

Das Handbuch richtet sich an Rechtsanwältinnen undRechtsanwälte, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Grenzschutz- und Einwanderungsbeamtinnen und -beamte und andere, die bei nationalen Behörden tätig sind, sowie an nationale Menschenrechtsinstitutionen, Nichtregierungsorganisationen und andere Einrichtungen, die mit Rechtsfragen in den im Handbuch behandelten Bereichen konfrontiert sind.

Die Charta der Grundrechte der EU wurde mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 rechtsverbindlich. Sie hat dieselbe Rechtswirkung wie die Gründungsverträge der EU. Im Vertrag von Lissabon ist darüber hinaus der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen, die für alle Mitgliedstaaten der EU und den Europarat rechtlich bindend ist.

Seit der Veröffentlichung der zweiten Ausgabe dieses Handbuchs 2014 durchlaufen die europäischen Rechtsvorschriften zu Asyl, Grenzen und Einwanderung eine tiefgreifende Entwicklung. So sehen beispielsweise einige von der EU angenommenen Rechtsakte den Ausbau oder die Einrichtung neuer IT-Großsysteme zur Steuerung der Migration vor. Es gibt aber auch kleinere gesetzliche Änderungen – etwa im Schengen-Besitzstand in den Bereichen Grenzen, irreguläre Migration und Visa.

Ebenso hat der Gerichtshof der EU im Rahmen seiner laufend erweiterten Rechtsprechung mehrere Rechtsfragen geklärt, die sich aus der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationsrechts ergeben. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Reihe wichtiger Urteile gefällt, vornehmlich im Bereich der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber. Angesichts solcher Veränderungen war eine Aktualisierung des Handbuchs erforderlich, um auch weiterhin eine präzise rechtliche Orientierungshilfe bieten zu können.