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Nationale Menschenrechtsinstitutionen, Gleichstellungsstellen und Ombudseinrichtungen

Die FRA arbeitet eng mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Gleichstellungsstellen und Ombudseinrichtungen im Rahmen von jährlichen Sitzungen und durch Einbindung ausgewählter Einrichtungen in die Gestaltung und Umsetzung von Projekten der FRA sowie im Rahmen von Kooperationsaktivitäten in Verbindung mit der Verbreitung und Weiterverfolgung der Erkenntnisse der FRA zusammen. Zwischen der FRA und diesen Einrichtungen besteht ein regelmäßiger Informationsaustausch.

Menschen-Girlande aus Papier

Gleichstellungsstellen

Laut EU-Gesetzgebung müssen die Mitgliedstaaten eine bzw. mehrere Stellen für die Förderung der Gleichbehandlung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft und des Geschlechts einrichten. Die FRA arbeitet mit Gleichstellungsstellen im Rahmen ihrer Koordinierungsstruktur Equinet (Europäisches Netzwerk für Gleichbehandlungsstellen) und im Rahmen der direkten bilateralen Kooperation zusammen. Zwischen der FRA und Equinet sowie mit den Equinet-Mitgliedern finden regelmäßig Sitzungen nach thematischen Gesichtspunkten statt. Darüber hinaus wird die FRA regelmäßig ersucht, Beiträge zu den Schulungen und Seminaren von Equinet beizusteuern.

Weitere Informationen zu Gleichstellungsstellen siehe:

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) sind unabhängige, gesetzlich und nach den „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen errichtete Einrichtungen. NMRI haben den Auftrag, Menschenrechte auf nationaler Ebene gemäß internationalen Menschenrechtsnormen und -standards zu schützen und zu fördern. Die FRA arbeitet mit NMRI im Rahmen des Europäischen Netzwerks der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) und der direkten bilateralen Kooperation zusammen. Außerdem finden zwischen der FRA und den NRMI jährliche themenbezogene Sitzungen statt.

Weitere Informationen zu NMRI sind hier zu finden:

Ombudseinrichtungen

Ombudseinrichtungen sind unabhängige und leicht zugängliche Kontrollmechanismen der nationalen öffentlichen Verwaltung. In mehreren Mitgliedstaaten wurden Ombudseinrichtungen dazu befähigt, die Umsetzung bestimmter Menschenrechtsstandards zu überwachen, insbesondere des in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechts auf eine gute Verwaltung. Das Mandat der Ombudseinrichtungen in der EU und ihre Befugnisse variieren sehr stark. Die FRA arbeitet auf verschiedenen Ebenen mit Ombudseinrichtungen zusammen und sucht unablässig nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit.

Kontaktdaten:

NHRBteam@fra.europa.eu